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Solidaritätszuschlag

Do 3. Okt 2019, 19:59

Durch eine Anfrage kam ein weiterer Berechnungsfehler zutage,
bitte prüft Eure Abrechnungen auch mal daraufhin. Sicher mag die Höhe des Schadens klein aussehen, aber der Fehler darf nicht auftreten und sollte mit angemaht werden. Wer also derartige Beispiele hat, kann sie mir als Kopie bitte zusenden für die Beschwerde.

Was ist passiert?
Solidaritätszuschlag wird erhoben und abgeführt bei Lohnsteuerklassen I, II, IV, V, VI frühestens ab 81 € Lohnsteuer im Monat. (Stkl. III: ab 162 €/mon)
Bemessen nach LohnSTEUER, nicht Einkommen!!
Der Zuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer *.
(* kann geringer sein, je nach Freibeträgen für Kinder usw, siehe Entlastungsbetrag unter Nr 4 des § 39b EStG)

Rechtsnorm: § 3 Solidaritätszuschlagsgesetz

Bei monatlicher Lohnzahlung ist also bei Einkommen mit unter/bis 81 Euro Lohnsteuer kein Soli-Zuschlag abzuführen!

Bild

https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 22143.html

https://www.steuerklassen.com/steuern/s ... szuschlag/

Selbst den Monat nachprüfen hier beim Steuerrechner des BMF:
https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml

Für das obige Beispiel:
Bild
Interessanterweise gibt es auch eine Abweichung der Berechnung zur tatsächlich abgeführten Lohnsteuer, der "Schaden" wäre also 3,51+1,62 = 5,13 €.
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